FAQ

Du hast Fragen oder bist dir unsicher, wie das bei uns abläuft? Hier findest du deine Antworten oder kontaktiere uns persönlich.

Versicherung und Vollkasko

1. Mietdauer
1.1 Die Mietdauer richtet sich nach der vereinbarten Mietzeit. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
1.2 Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, hat die Fahrzeugrückgabe am Sitz des Vermieters zu dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt zu erfolgen.
1.3 Gibt der Mieter das Fahrzeug zum vereinbarten Rückgabetermin nicht zurück, verlängert sich das Mietverhältnis hierdurch nicht. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, für jeden begonnenen Tag der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Tagesmiete zzgl. Kilometerpreis zu bezahlen. Der Vermieter ist berechtigt, eine höhere Nutzungsentschädigung zu verlangen, wenn er einen höheren Schaden nachweist.
1.4 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch den Mieter vor oder wenn das Fahrzeug durch einen technischen Defekt oder einen Unfall nicht mehr betreibbar oder nicht mehr verkehrssicher ist. Im Falle des Eintritts eines technischen Defekts oder eines Unfalles bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt dieses Umstandes verpflichtet. Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch den Vermieter schuldet dieser keinen Schadenersatz.

2. Pflichten des Mieters
2.1 Der Mieter ist nicht berechtigt, das Fahrzeug an Dritte zu überlassen.
2.2 Der Mieter darf das Fahrzeug lediglich in verkehrssicherem Zustand fahren. Er hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. Insbesondere hat er die technischen Vorschriften einzuhalten, er hat den Reifendruck und den vorgeschriebenen Motorölfüllstand zu kontrollieren. Ggf. hat er Motoröl nachzufüllen. Die Ladung ist ausreichend zu sichern.
2.3 Reifenschäden während der Mietzeit hat der Mieter auf eigene Kosten zu beheben.
2.4 Treten Schäden am Fahrzeug aufgrund nicht sachgemäßer Behandlung durch den Mieter auf, haftet der Mieter für die Schadensbeseitigungskosten. Dies gilt auch, falls der Schaden durch Angehörige des Mieters, Beifahrer oder Erfüllungsgehilfen des Mieters verursacht wurde. Ferner haftet der Mieter für den schaden-bedingten Mietausfall. Weist das Fahrzeug bei Rückgabe einen Schaden auf, der bei Übergabe nicht vorhanden war, wird vermutet, dass dieser Schaden während der Mietzeit entstand und vom Mieter zu vertreten ist. Dem Mieter ist der Nachweis freigestellt, dass der Schaden bereits bei Übergabe bestand.
2.5 Der Mieter stellt den Vermieter von allen Buß- und Verwarnungsgeldern einschließlich Kosten und Gebühren frei, die aufgrund des Verstoßes des Mieters gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung oder sonstiger Verordnungen während seiner Fahrzeugnutzung entstehen.

3. Unfälle, Diebstahl
3.1 Bei Eintritt eines Unfalles, Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte ist der Mieter zur sofortigen Verständigung der Polizei verpflichtet.
3.2 Beschädigungen des Fahrzeugs während der Mietzeit, gleich auf welcher Ursache sie beruhen, hat der Mieter unverzüglich an den Vermieter zu melden.
3.3 Der Mieter ist gehalten, dem Vermieter alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die dieser im Schadensfall zur Geltendmachung seiner Schadenersatzansprüche gegen Dritte benötigt. Im Falle eines Unfalls zählt hierzu insbesondere eine detaillierte schriftliche Schilderung des Unfallherganges.
3.4 Der Mieter haftet für alle unfallbedingten Schäden am Fahrzeug. Hierzu zählen insbesondere die Reparaturkosten, die Ersatzbeschaffungskosten sowie die Kosten des Nutzungsausfalles. Der Mieter haftet in dem Umfang nicht, in welchem der Vermieter Ersatzleistungen von einem unfallbeteiligten Dritten, einem Haftpflichtversicherer oder anderweitig erlangen kann. Ist im Mietvertrag eine Haftungsbeschränkung vereinbart, haftet der Mieter bis zu dem im Vertrag genannten Höchstbetrag.

4. Haftung des Vermieters
4.1 Der Vermieter haftet nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ferner bei Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. Handelt der Vermieter grob fahrlässig oder vorsätzlich, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch auf Schadenersatz ist bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.2 Ist die Überlassung des Fahrzeuges an den Mieter unmöglich, sei es, dass das Fahrzeug unmittelbar vor Mietbeginn beschädigt wird oder aus anderen vom Vermieter nicht zu vertretenden Umständen, nicht zur Verfügung steht, wird der Vermieter von der Überlassungspflicht frei. Eventuell bereits gezahlte Mietentgelte sind dem Mieter zu erstatten. Im Hinblick auf Schadenersatzforderungen des Mieters wegen der Unmöglichkeit der Fahrzeugüberlassung gelten die Regelungen gemäß Ziffer 4.1.

5. Speicherung von Personaldaten
Der Vermieter ist berechtigt, die im Rahmen des Mietvertragsabschlusses vom Mieter erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

im Schadensfall 4000Eur
Der Schutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden in Höhe von EUR 100 Mio. Die maximale Deckungssumme je geschädigter Person beläuft sich auf EUR 3 Mio. und ist auf Europa beschränkt.
Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die Beförderung von gefährlichen Gütern. Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Schutz entfällt insbesondere,
wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht oder wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.

Durch Abschluss des Vollkaskoschutzes kann bei Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs die Haftung auf eine vorher festgelegte Selbstbeteiligung reduziert werden.
Schließt der Mieter den Vollkaskoschutz ab, haftet er lediglich mit der folgenden Selbstbeteiligung: EUR 500,00
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung kann der Anspruch auf den vereinbarten Vollkaskoschutz (inkl. Diebstahlschutz) gekürzt werden oder entfallen.
Wird kein Vollkaskoschutz (inkl. Diebstahlschutz) vereinbart, ist der Mieter für alle Schäden am Mietwagen, die nicht nachweislich fremdverschuldet sind, verantwortlich und haftet bis zur vollen 500€ Gesamtsumme

Wissenwertes über den Ablauf

Sie müssen mindestens 23 Jahre alt und mindestens ein Jahr lang im Besitz eines Führerscheins sein, um ein Auto mieten zu können. 

Wenn Sie die Buchung online durchgeführt haben, werden Sie am Ende des Buchungsprozesses zu einer Buchungsbestätigungsseite weitergeleitet.
Zudem erhalten Sie nach der Buchung eine Bestätigungsmail mit allen wichtigen Informationen zu Ihrer Buchung. Bitte geben Sie daher unbedingt ihre korrekte E-Mail-Adresse bei der Buchung an und überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner.
Sollten Sie keine Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unser Kundenservice-Team:

Tel: 0152-53936463

Nein, ein gültiger Führerschein (gültiger alter bzw.  neuer Führerschein, internationaler Führerschein  oder beglaubigte Übersetzung) ist für die Anmietung eines Fahrzeugs erforderlich und muss bei der Abholung vom Hauptmieter vorgezeigt werden. Die Vorlage einer Kopie des Führerscheins ist nicht ausreichend.

Personalausweis oder Reisepass.Wenn du ein EU-Bürger bist, reicht dein Personalausweis.

Einen gültigen Führerschein – von jeden der im Vertrag als Zusatzfahrer eingetragen wird.

Sofern kein Problem am Mietwagen entsteht, nicht.

Ja
Um die Selbstbeteiligung zu umgehen, kannst du eine umfangreichere Versicherung/Abdeckung abschließen. Die kostet natürlich mehr, da diese Abdeckung die Selbstbeteiligung reduziert.

Normalerweise nicht, jedoch gibt es Übergangsführerschein, Wenn du deinen Führerschein verloren hast oder er abgelaufen ist und du noch auf den neuen wartest, aber und trotzdem einen Wagen mieten musst, dann kannst du einen vorläufigen Führerschein vorlegen.

Die Automiete (Zusatzgebühren und Steuern mit eingerechnet), eine Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung und die Zusatzleistungen die du eventuell während der Buchung hinzugefügt hast.

Ja, bei uns findest du immer den besten Preis, denn bei uns vergleichst du den echten Preis ohne Kostenfallen.
Wähle das Auto, das am besten zu dir und deiner Reise passt, und werfe einen Blick auf alle wichtigen Daten, die du bereits vor der Buchung kennen musst.

Voll/Voll: die günstigste und einfachste Option. Du bekommst das Auto mit vollem Tank, und musst es auch genau so wider zurückgeben. Ansonsten wir eine Gebühr, um die Tankkosten zu decken, von der hinterlegten Kaution einbehalten.

Am besten du kontaktierst uns. Normalerweise, ist es kein Problem, wenn das Auto verfügbar ist, aber es könnte vorkommen, dass du gebeten wirst, den Wagen zurückzubringen um einen neuen Vertrag zu unterzeichnen.

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